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deutscheswaffenrecht.de am 2017-02-18 13:53

Erweitertes Führungszeugnis ≠ unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister

Eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ist umfassender als das erweiterte Führungszeugnis. Dies wurde einem Jäger in spé zum Verhängnis.

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