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BECKMANN UND NORDA - Rechtsanwälte Bielefeld am 2017-02-24 15:06

BGH: § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 ProdSG sind Marktverhaltensregeln und ein Verstoß wettbewerbswidrig - Verbraucherprodukte sind mit Namen und Kontaktanschrift des Herstellers zu versehen

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