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rechtslupe.de am 2017-04-07 06:39

0900 – Eltern haften nicht für ihre Kinder

§ 45i Abs. 4 Satz 1 TKG findet auf die telefonisch veranlasste Ausführung eines Zahlungsdienstes keine Anwendung.

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Diese Nachricht handelt von Landgericht Oldenburg, Amtsgericht Delmenhorst und zu TKG, erschienen bei rechtslupe.de