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strafrechtsblogger.de am 2017-09-11 07:30

Beihilfe zur Fahrerflucht ist auch dann noch möglich, wenn die unmittelbare Örtlichkeit des Unfalls bereits verlassen wurde

Aufhänger der Argumentation des OLG Karlsruhe war der Begriff des „Sich-Entfernens“ vom Unfallort. Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung erfüllt, ...

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Ein Text zu OLG Karlsruhe und ebenfalls Karlsruhe, veröffentlicht auf strafrechtsblogger.de.