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baurechtsuche.de am 2018-07-09 16:34

BGH: Der Bieter trägt bei öffentlichen Aufträgen das Risiko für eine verspätete Zuschlagserteilung

Bei Vergaben von Aufträgen oberhalb des EU-Schwellenwerts (derzeit 5.548.000 Euro) kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen, wenn ein Mitbieter die

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