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thorsten-blaufelder.de am 2018-07-11 08:18

„Roomboy“ steht Nachschlag beim Lohn von 20.000,00 € zu

Auch angestellte Reinigungskräfte haben Recht auf Bezahlung nach der tatsächlich geleisteten Zeit. Erhalten sie zu wenig, können sie den Lohn nachfordern.

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