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myheimat.demyheimat.de am 2018-11-26 13:14

NA SOWAS ! .... ;-))))

Imker dürfen nach deutschem Recht jederzeit fremde Grundstücke betreten, wenn sie einen Bienenschwarm verfolgen. Na, dann (Weidmanns) - 

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Dieser Text enthält Erwähnungen von Gräfenthal, von myheimat.de