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Frankfurter RundschauFrankfurter Rundschau am 2019-04-15 18:55

Karlsruhe urteilt: Auch Menschen mit Betreuung dürfen wählen

Karlsruhe hat geurteilt: Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung dürfen an der Europawahl 2019 teilnehmen.

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Dieser Artikel nennt Bundesverfassungsgericht, aber auch Karlsruhe, erschienen bei Frankfurter Rundschau