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rechtsuniversum.derechtsuniversum.de am 2019-07-21 09:44

BFH, Beschluss vom 07.02.2013, VIII R 2/09

Im vorliegenden Fall war es so, dass der Briefträger diese Angabe des Datums auf dem Umschlag vergessen hat. Der am 24. 12. vormittags eingeworfene Brief …

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