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BBECKMANN UND NORDA - Rechtsanwälte Bielefeld am 2019-10-31 13:51
OLG Köln: Verkäufer muss nicht über Sicherheitslücken eines Android-Smartphones informieren und nicht auf fehlende Update-Möglichkeit hinweisen
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Experimentelle, automatisiserte Zusammenfassung
Ein Artikel über Marcus Beckmann und auch BSI und auch über OLG und Köln, veröffentlicht von BECKMANN UND NORDA - Rechtsanwälte Bielefeld.