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Legal TribuneLegal Tribune am 2020-05-27 18:15

ArbG Bonn zum Bewerbungsverfahren: Arbeit­geber durfte nicht pau­schal nach Ver­ur­tei­lungen fragen

Auch wenn das Interesse des Arbeitgebers weit geht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Bewerber vor ausufernden Fragen nach Verurteilungen.

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