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Mittelbayerische ZeitungMittelbayerische Zeitung am 2020-09-27 14:36

Amberg: Hilfe gegen ein kleines Taschengeld

Die Beschäftigungen dürfen nur an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr für maximal zwei Stunden pro Tag und nicht während der Schulzeit stattfinden.

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