Artikel

dr-bahr.com am 2024-02-13 18:41

Kanzlei Dr. Bahr: OLG Köln: Zu langsames Internet: Auch nach Minderung steht Kunde weiterhin Sonderkündigungsrecht zu

Trotz Minderung behalten Kunden das Recht auf Sonderkündigung bei erneuten Internetproblemen.

Verwandte Nachrichten

Experimentelle, automatisiserte Zusammenfassung

Diese Nachricht erwähnt Urt und über Köln, veröffentlicht auf dr-bahr.com