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dr-bahr.com am 2024-05-05 11:10

Kanzlei Dr. Bahr: AG München: Fünfmal Klicken auf Webseite ist kein Versehen mehr = keine Anfechtung wegen Erklärungsirrtum möglich

Ein wiederholtes Anklicken auf einer Webseite (hier: 5x) kann nicht als Versehen interpretiert werden und erlaubt nicht eine Anfechtung aufgrund ...

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