Artikel

dr-bahr.com am 2024-06-23 11:10

Kanzlei Dr. Bahr: OLG Bamberg: Bei Fitnessverträgen muss Gesamtpreis für gesamte Laufzeitzeit angegeben werden, Monatspreis unzureichend

Fitnessstudios müssen bei Verträgen mit festen Laufzeiten den Gesamtpreis angeben, nicht nur den monatlichen Preis.

Verwandte Nachrichten

Experimentelle, automatisiserte Zusammenfassung

Diese Nachricht handelt von OLG Bamberg, veröffentlicht auf dr-bahr.com