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Legal TribuneLegal Tribune am 2017-08-17 13:55

BSG zur Sozialversicherungspflicht von EU-Arbeitnehmern: Im Zweifel zahlt der Arbeit­geber dop­pelt

Firmen aus dem EU-Ausland dürfen nicht darauf vertrauen, dass ihre in Deutschland tätigen Mitarbeiter nach heimischem Sozialrecht versichert bleiben.

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