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sueddeutsche.desueddeutsche.de am 2019-09-24 10:46

EuGH-Urteil: Google muss nicht weltweit vergessen

Das Recht auf Vergessenwerden, das die Persönlichkeitsrechte der Europäer schützen soll, gilt nicht für das gesamte Netz.

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Diese Schlagzeile nennt EuGH, EU und auch über Europäische Gerichtshof, aber auch France und darüber hinaus über Deutschland, erschienen auf sueddeutsche.de