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sueddeutsche.desueddeutsche.de am 2023-02-16 11:35

Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe beanstandet Einsatz von Polizei-Software

Die Nutzung von Daten zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten in Hessen und Hamburg ist in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig.

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