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GoslarscheGoslarsche am 2016-09-07 11:33

Hartz IV darf sich nach Einkommen von Familienangehörigen richten

Karlsruhe (dpa) - Der Staat darf Hartz-IV-Leistungen niedriger ansetzen, wenn der Empfänger in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft von ...

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