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Lampertheimer Zeitung am 2016-10-19 00:00

Speyer: "Lasertag-Anlage ist Vergnügungsstätte"

(red). Eine Lasertag-Anlage stellt eine Vergnügungsstätte und keine Anlage für sportliche Zwecke dar. Sie ist deshalb in dem Gewerbegebiet ...

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Dieser Text handelt von Verwaltungsgericht Neustadt und Halle, Koblenz, Rheinland-Pfalz und zu Speyer, veröffentlicht von Lampertheimer Zeitung