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SüdkurierSüdkurier am 2017-02-21 15:23

Bundesgerichtshof: Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge kündigen

Bausparkassen dürfen Bausparverträge kündigen, wenn Kunden die Darlehen auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife noch nicht abgerufen haben.

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