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anwaltonline.net am 2017-09-01 06:06

Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung

Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen ...

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Diese Nachricht enthält Erwähnungen von BAG, aber auch Rheinland-Pfalz, erschienen auf anwaltonline.net