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Neues DeutschlandNeues Deutschland am 2017-12-05 17:10

»Kinderwohngeld« gilt als Einkommen

Eigentlich steht Hartz-IV-Beziehern kein Wohngeld zu. Doch es gibt die Ausnahme des »Kinderwohngeldes«. Das zu beziehen, ist nicht grundsätzlich ein ...

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