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Legal TribuneLegal Tribune am 2018-05-07 15:54

VG Neustadt a.d. Weinstraße verneint Rechtsschutzbedürfnis: Eine recht­ha­be­ri­sche Drei-Cent-For­de­rung

Eine Forderung von 0,03 Euro sei kein wirtschaftliches Interesse mehr, sondern lediglich Rechthaberei, so ein VG. Ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe nicht.

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