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Legal TribuneLegal Tribune am 2018-08-01 13:47

SG Berlin verneint Sozialhilfeanspruch neben "BaföG-Leistung": Aus­zu­bil­dende müssen sich etwas hin­zu­ver­dienen

Neben Leistungen nach dem BaföG hat ein Schüler keinen Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe. Für einen angemessenen Lebensunterhalt könne er untervermieten.

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