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landbote.ch am 2018-09-07 06:35

Gemeindegesetz: Schreiber und Präsident unterschreiben allein

Neu dürfen Gemeindeschreiber und Präsident das Protokoll zur Gemeindeversammlung unterschreiben. Das wirft einige Fragen auf.

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Ein Text zu Roland Wetli und auch zu Marc Syfrig und auch Wiesendangen, Neftenbach, Russikon, Elsau, Seuzach und auch zu Winterthur, erschienen auf landbote.ch.