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de.reuters.comde.reuters.com am 2018-09-19 15:33

BGH - Mehrfach-Kündigung wegen Mietrückständen ist zulässig

Vermieter können bei zweimaligem Ausbleiben der Monatsmiete sowohl fristlos kündigen als auch zusätzlich eine normale Kündigung mit Frist aussprechen.

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