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rechtsuniversum.derechtsuniversum.de am 2018-10-19 06:46

Kündigung des Mietvertrags wegen Zahlungsverzug

16. 10. 1. Gemäß § 543 Abs. 1 Satz 1 BGB kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. § 543 Abs. 2 …

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