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HandelsblattHandelsblatt am 2018-12-05 18:55

BGH stärkt Vermieter: Mieter müssen mit Schimmelgefahr leben

Alte Bausubstanz ist oft anfällig für Feuchtigkeit. Solange diese aber nicht zu sichtbarer Schimmelbildung führt, besteht kein Recht auf ...

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Ein Text zu Julia Wagner, Ulrich Ropertz, Rahm Von Simmons, Karsten Rahm, Lukas Siebenkotten und darüber hinaus zu Kai Warnecke und darüber hinaus Landgericht Dortmund, Landgericht Frankfurt, Oberlandesgericht Frankfurt, DMB, Deutschen Mieterbundes, Deutsche Mieterbund und zu BGH, erschienen auf Handelsblatt.