Artikel

rechtsuniversum.derechtsuniversum.de am 2019-03-29 19:18

Sturz vom Pferd kein Arbeitsunfall

Ein Reitunfall mit einem Pferd, das bei einem Viehhändler zum Weiterverkauf stand, fällt nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Verwandte Nachrichten

Experimentelle, automatisiserte Zusammenfassung

Ein Text über allem Möglichen, entdeckt auf rechtsuniversum.de.