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Nordkurier.deNordkurier.de am 2019-04-23 14:25

BGH-Urteil: Leihmutter ist auch rechtlich die Mutter

Eine Frau, die mit Hilfe einer ukrainischen Leihmutter ein Kind bekommen hat, kann sich auf dem deutschen Standesamt nicht als Mutter eintragen lassen.

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Eine Nachricht zu Amtsgericht Dortmund, Deutschen Botschaft als auch zu BGH als auch California, Berlin, Karlsruhe, Hamm, Kiev, Ukraine als auch zu Deutschland, veröffentlicht von Nordkurier.de.