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Der SpiegelDer Spiegel am 2019-05-08 17:20

Bundessozialgericht: Jobcenter müssen Kosten von Schulbüchern übernehmen

Drei Euro pro Monat stehen Hartz-IV-Empfängern für den Kauf von Lehrbüchern zur Verfügung. Nun muss das Jobcenter für Mehrausgaben aufkommen - ...

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