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sueddeutsche.desueddeutsche.de am 2019-06-07 15:02

Grundsatzurteil: Wer im Heim pflegt, ist kein Freiberufler

Pflegekräfte, die als Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, unterliegen als Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht.

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Dieser Text handelt von Johanna Knüppel und Deutschen Berufsverbands und auch zu DRV und darüber hinaus Schweiz, Hessen, Baden-Württemberg, aber auch zu Kassel, erschienen bei sueddeutsche.de