Artikel

heise.deheise.de am 2019-07-03 12:07

Bundesgerichtshof: Online-Händler muss Matratze auch ausgepackt zurücknehmen

Einem Online-Händler ist es zuzumuten, eine vom Kunden bereits ausgepackte und zurückgeschickte Matratze wieder "verkehrsfähig" zu machen.

Verwandte Nachrichten

Experimentelle, automatisiserte Zusammenfassung

Dieser Artikel enthält Erwähnungen von Andreas Wilkens und EuGH, BGH und zu Bundesgerichtshof als auch Deutschland und darüber hinaus zu Karlsruhe, veröffentlicht auf heise.de