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BBECKMANN UND NORDA - Rechtsanwälte Bielefeld am 2019-11-30 15:37
BGH: Pflicht zur Benennung der Verbraucherschlichtungsstelle nur wenn Verpflichtung zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 VSBG besteht
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