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waz.de am 2019-12-06 12:56

Haftstrafe: Hündin in Ruhr geworfen - Berufung gegen Urteil eingelegt

58-Jähriger soll nach dem Wurf einer Hündin in die Ruhr für sechs Monate in Haft. Dagegen legt er Berufung ein. Für ihn steht viel auf dem Spiel.

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Dieser Text handelt von Marie Fahlbusch, Susanne Galonska Bracun, Ludger Aretz und zu Stefan Kober und Mülheimer Amtsgericht und darüber hinaus Köln und zu Mülheim an der Ruhr, veröffentlicht von waz.de