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Westfälische NachrichtenWestfälische Nachrichten am 2019-12-12 11:21

Recht im Beruf: Kündigen wegen Pflegefall: Sperre bei Arbeitslosengeld droht

Wer kündigt, muss in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld in Kauf nehmen. Der Anspruch ruht in dieser Zeit. Doch gilt das auch, wenn man ...

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Dieser Text handelt von Mascha Brichta und auch Deutschen Gewerkschaftsbunds und zu DPA und darüber hinaus Karlsruhe, veröffentlicht auf Westfälische Nachrichten