Artikel

FAZ.NETFAZ.NET am 2020-03-18 19:54

Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar

Die als Cum-Ex-Deals bekannte Mehrfacherstattung von Steuern ist nach Ansicht des Landgerichts Bonn eine Straftat.

Verwandte Nachrichten

Experimentelle, automatisiserte Zusammenfassung

Ein Text zu Nicholas D. und zu Martin S. als auch Bonn, erschienen auf FAZ.NET.