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Legal TribuneLegal Tribune am 2020-04-24 16:45

LG München I zur Blaulicht-Fotografie: Feu­er­wehr darf der Presse Ein­satz­fotos anbieten

Die Münchner Feuerwehr darf weiterhin Fotos von ihren Einsätzen anfertigen und der freien Presse gegen eine Aufwandsentschädigung zur Verfügung stellen.

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