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Tarnkappe am 2020-08-26 20:00

P2P-Klage: LG München - 5.000 Euro Strafe für nur einen Film

Das AG München urteilte in einem P2P-Verfahren, dass bei keiner konkreten Täternennung die sekundäre Darlegungslast nicht erfüllt ist.

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Ein Text über LG und auch München, erschienen auf Tarnkappe.