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Schweriner VolkszeitungSchweriner Volkszeitung am 2020-10-13 21:00

Verbrennen nur in Ausnahmen erlaubt

Aufräumen im Garten: Im Oktober lodern vielerorts Feuer in Gärten, doch es dürfen nur dort Grünabfälle verbrannt werden, wo eine amtliche Genehmigung ...

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Dieser Text handelt von Franziska Gutt und ebenfalls Benthen, Parchim und darüber hinaus zu Lübz, erschienen bei Schweriner Volkszeitung