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NZZ OnlineNZZ Online am 2021-05-19 17:50

Das Abändern der «Trittligass»-Lieder war rechtens: Christian Jott Jenny wird vom Vorwurf der Urheberrechtsverletzung vollumfänglich freigesprochen

Wer Liedtexte abändert, ohne zu fragen, macht sich einer Urheberrechtsverletzung schuldig – ausser er schafft damit eine Parodie. Auf diesen Passus ...

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