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Legal TribuneLegal Tribune am 2022-03-08 13:12

OLG Köln zur Grundversorgung mit Strom und Gas: Neu­kunden müssen mehr zahlen

Energieversorger dürfen auch bei ihren Grund- und Ersatzversorgungstarifen zwischen Alt- und Neukunden unterscheiden, so das OLG Köln.

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