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Legal TribuneLegal Tribune am 2022-03-15 15:08

Revision gegen Urteil des FG Köln zurückgewiesen: BFH erteilt Cum-Ex eine Absage

Der BFH sieht Cum-Ex-Geschäfte als steuerrechtlich unzulässig an. Die Revision eines Fonds gegen eine Entscheidung des FG Köln wurde zurückgewiesen.

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