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merkur.de am 2022-10-08 06:29

Stromversorger erhöht Abschlag – rechtswidrig, wie Gericht urteilt

Ein Energieversorger darf den Abschlag nicht einfach erhöhen, wenn er mehr Geld für die Strombeschaffung zahlt. So das Urteil am Landgericht Berlin.

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Ein Text über Kerstin Hoppe und Enstroga AG, Verbraucherzentrale Bundesverband und auch über Berliner Landgericht und Berlin, erschienen bei merkur.de.