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Legal TribuneLegal Tribune am 2023-01-10 14:47

Neue Geschäftsverteilung am BVerfG: Alle Tro­janer am Ersten Senat

Wegen erheblicher Überlastung gehen die Zuständigkeiten für die StPO-Befugnisse vom Zweiten an den Ersten Senat – mit einigen Ausnahmen.

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