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Legal TribuneLegal Tribune am 2023-02-10 11:50

VG Neustadt a. d. Weinstr.: Ord­nung­samt darf in "Pri­va­träume" von Bor­dellen

In einem Bordell kann nicht zwischen privaten und nicht-privaten Räumlichkeiten unterschieden werden. Das sehe schon die Gewerbeordnung nicht vor.

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Diese Nachricht handelt von Uwe Gerig, aber auch VG Neustadt und ebenfalls Speyer, Urt, Bor und zu Ord, veröffentlicht von Legal Tribune