Artikel

Ruhr Nachrichten am 2023-05-07 07:00

Schnell ein Käffchen: Sturz beim Kaffeeholen ist ein Arbeitsunfall

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Unfälle bei der Nahrungsaufnahme nicht zuständig. Wer auf dem Weg dahin ausrutscht, ist trotzdem abgesichert. 

Verwandte Nachrichten

Experimentelle, automatisiserte Zusammenfassung

Ein Text zu DAV, Deutsche Anwaltverein und zu Hessische Landessozialgericht, erschienen bei Ruhr Nachrichten.