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Otto Vs. Otto’s Burger
- OTTO vs. Otto’s Burger - Keine Verwechslungsgefahr zwischen Versandriesen und Burger-Kette!rechtsuniversum.de
- DLG Hamburg: Burger-Restaurant „Otto’s Burger“ verletzt keine Kennzeichenrechte des Versandhandelsunternehmens „Otto“damm-legal.de
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