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BECKMANN UND NORDA - Rechtsanwälte Bielefeld am 2022-02-01 16:37

BGH: Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an Preisinformationen bei Kopplungsangeboten richten sich nach § 5 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 1 bzw. 2 UWG , § 4a UWG und § 3 Abs. 1 bzw. 2 UWG

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